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Surshield Surflo Sicherheits-Perfusionsbesteck 21 G grün

Artikelnummer: A300903
PZN: 03043659
Hersteller-Artikelnummer: SV*S21NL30

Produktbeschreibung:
Neufassung der TRBA 250: Besserer Schutz vor Nadelstichverletzungen ist Pflicht
(Abschnitt 4.2.4. der TRBA 250 Stand Februar 2008 siehe unten)

Der Nadelschutz des Surshield™-Surflo®-Perfusionsbesteckes wird nach Aufhebung der Punktion einhändig aktiviert - das hörbare Einrasten des Surshield™-Schutzüberwurfes bietet eine einfache Kontrollmöglichkeit.•Der ultrascharfe Lancet Point des Surshield™-Surflo®-Perfusionsbesteckes ermöglicht eine schmerzarme Punktion.
-Die Spezialsilikonbeschichtung gewährleistet ein sanftes Vordringen der Kanüle.
-Der hochflexible und knickstabile Schlauch sichert eine kontinuierliche Infusion.
-Die großen, flexiblen und ineinander greifenden Flügel garantieren eine hohe Stabilität und Griffigkeit bei der Venenpunktion - außerdem minimieren die leicht abgewinkelten Flügel den Druck auf die Venenwand. •Flügel farbcodiert
-Luer-Lock-Ansatz
-Transparenter Schlauch - Schlauchlänge 30 cm
-Anwendungsbereiche:
-Zum Schutz vor Nadelstichverletzungen bei kurzzeitigen Infusionen sowie bei Blutentnahmen
-Anwendungsdauer:
-Kurzzeitig (bis zu mehreren Stunden)
-Zusammensetzung:
-Kanüle aus Edelstahl
-Ansatzstück mit Flügeln sowie Schlauch aus Polyvinylchlorid
-Anschluss sowie Surshield™-Schutz aus Polypropylen
-Verschlusskappe und Schutzkappe aus Polyethylen
-Latexfrei
Pyrogenfrei
Um Beschäftigte in Gesundheitsberufen besser vor Infektionen zu schützen, macht der Gesetzgeber die Verwendung von sicheren Instrumenten am Arbeitsplatz verbindlich - dazu verschärfte der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege TRBA 250 Abschnitt 4.2.4.

Um Beschäftigte vor Verletzungen bei Tätigkeiten mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten zu schützen, sind diese Instrumente unter Maßgabe der folgenden Ziffern 1 bis 7 - soweit technisch möglich - durch geeignete sichere Arbeitsgeräte zu ersetzen, bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht.
--1. Sichere Arbeitsgeräte sind bei folgenden Tätigkeiten bzw. in folgenden Bereichen mit höherer Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr einzusetzen:
- Behandlung und Versorgung von Patienten, die nachgewiesenermaßen durch Erreger der Risikogruppe 3 (einschließlich 3**) oder höher infiziert sind
- Behandlung fremdgefährdender Patienten
- Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme
- Tätigkeiten in Gefängniskrankenhäusern
--2. Grundsätzlich sind sichere Arbeitsgeräte ergänzend zu Nr.1 bei Tätigkeiten einzusetzen, bei denen Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge übertragen werden können. Zu diesen Tätigkeiten gehören insbesondere
- Blutentnahmen
- sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten
--3. Abweichend von Nr. 2 dürfen herkömmliche Arbeitsgeräte weiter eingesetzt werden, wenn nach der Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung des Betriebsarztes ermittelt wird, dass das Infektionsrisiko vernachlässigt werden kann.
Ein vernachlässigbares Infektionsrisiko besteht z. B., wenn der Infektionsstatus des Patienten bekannt und insbesondere für HIV und HBV und HCV negativ ist. Das Ergebnis dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung ist gesondert zu dokumentieren.
--4. Die Auswahl der sicheren Arbeitsgeräte hat anwendungsbezogen zu erfolgen, auch unter dem Gesichtspunkt der Handhabbarkeit und Akzeptanz durch die Beschäftigten. Arbeitsabläufe sind im Hinblick auf die Verwendung sicherer Systeme anzupassen.
--5. Es ist sicherzustellen, dass Beschäftigte in der Lage sind, sichere Arbeitsgeräte richtig anzuwenden. Dazu ist es notwendig über sichere Arbeitsgeräte zu informieren und die Handhabung sicherer Arbeitsgeräte zu vermitteln.
--6. Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen ist zu überprüfen.
-7. Sichere Arbeitsgeräte zur Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen dürfen Patienten nicht gefährden.
Darüber hinaus müssen sie folgende Eigenschaften haben:
- Der Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit anderem Zubehör.
- Seine Aktivierung muss mit einer Hand erfolgen können.
- Seine Aktivierung muss sofort nach Gebrauch möglich sein.
- Der Sicherheitsmechanismus schließt einen erneuten Gebrauch aus.
- Das Sicherheitsprodukt erfordert keine Änderung der Anwendungstechnik.
- Der Sicherheitsmechanismus muss durch ein deutliches Signal (fühlbar oder hörbar) gekennzeichnet sein.
Dem Einsatz sicherer Arbeitsgeräte stehen auch Verfahren gleich, bei dem das sichere Zurückstecken der Kanüle in die Schutzhülle mit einer Hand erfolgen kann, z. B. Lokalanästhesie in der Zahnmedizin oder bei der Injektion von Medikamenten (Pen).

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Packungsgröße: 50 St
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